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La pompe vide-fût électrique GLP25 est particulièrement adaptée au prélèvement d'acides dilués, de bases et de liquides légèrement visqueux dans des récipients allant jusqu'à des fûts de 220 litres.
Utilisation
La pompe vide-fût est à la fois performante et maniable.
Le moteur, la pompe, le coude de sortie et les bouchons de maintien sont inclus dans le kit, le moteur et la pompe peuvent être séparés par un adaptateur rapide.
La pompe est parfaite en cas d'utilisation multiple, car un seul moteur suffit pour plusieurs bidons équipés chacun d'une pompe.
La vitesse de rotation est réglable.
Données techniques
Matériau de la pompe - PP - acier inoxydable - Viton
! Laufende Pumpe nicht aus dem Gebinde herausziehen
Kein Trockenlauf erlaubt.
Nur Flüssigkeiten pumpen, die die benetzten
Materialien nicht angreifen
Der Motor darf nicht in die Flüssigkeit eingetaucht werden
Pumpen von Lösemittel ist nur zu Reinigungszwecken erlaubt.
Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den Einsatz in explosions-gefährdeter Umgebung bestimmt.
Das Fördern brennbarer Flüssigkeit ist nur dann erlaubt, wenn die Umgebung von behördlicher Seite als nicht explosionsgefährlich eingestuft wird oder die besonderen Bedingungen für Kleinmengen in Labors keinen Ex-Schutz vorschreiben.
Das Gerät darf nicht mit ätzenden oder gesundheitsgefährdeten Stoffen kontaminiert sein, wenn es entsorgt wird. Beachten Sie die Entsorgungsvorschriften
! Laufende Pumpe nicht aus dem Gebinde herausziehen
Kein Trockenlauf erlaubt.
Nur Flüssigkeiten pumpen, die die benetzten
Materialien nicht angreifen
Der Motor darf nicht in die Flüssigkeit eingetaucht werden
Pumpen von Lösemittel ist nur zu Reinigungszwecken erlaubt.
Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den Einsatz in explosions-gefährdeter Umgebung bestimmt.
Das Fördern brennbarer Flüssigkeit ist nur dann erlaubt, wenn die Umgebung von behördlicher Seite als nicht explosionsgefährlich eingestuft wird oder die besonderen Bedingungen für Kleinmengen in Labors keinen Ex-Schutz vorschreiben.
Das Gerät darf nicht mit ätzenden oder gesundheitsgefährdeten Stoffen kontaminiert sein, wenn es entsorgt wird. Beachten Sie die Entsorgungsvorschriften
! Laufende Pumpe nicht aus dem Gebinde herausziehen
Kein Trockenlauf erlaubt.
Nur Flüssigkeiten pumpen, die die benetzten
Materialien nicht angreifen
Der Motor darf nicht in die Flüssigkeit eingetaucht werden
Pumpen von Lösemittel ist nur zu Reinigungszwecken erlaubt.
Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den Einsatz in explosions-gefährdeter Umgebung bestimmt.
Das Fördern brennbarer Flüssigkeit ist nur dann erlaubt, wenn die Umgebung von behördlicher Seite als nicht explosionsgefährlich eingestuft wird oder die besonderen Bedingungen für Kleinmengen in Labors keinen Ex-Schutz vorschreiben.
Das Gerät darf nicht mit ätzenden oder gesundheitsgefährdeten Stoffen kontaminiert sein, wenn es entsorgt wird. Beachten Sie die Entsorgungsvorschriften
! Laufende Pumpe nicht aus dem Gebinde herausziehen
Kein Trockenlauf erlaubt.
Nur Flüssigkeiten pumpen, die die benetzten
Materialien nicht angreifen
Der Motor darf nicht in die Flüssigkeit eingetaucht werden
Pumpen von Lösemittel ist nur zu Reinigungszwecken erlaubt.
Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den Einsatz in explosions-gefährdeter Umgebung bestimmt.
Das Fördern brennbarer Flüssigkeit ist nur dann erlaubt, wenn die Umgebung von behördlicher Seite als nicht explosionsgefährlich eingestuft wird oder die besonderen Bedingungen für Kleinmengen in Labors keinen Ex-Schutz vorschreiben.
Das Gerät darf nicht mit ätzenden oder gesundheitsgefährdeten Stoffen kontaminiert sein, wenn es entsorgt wird. Beachten Sie die Entsorgungsvorschriften
! Laufende Pumpe nicht aus dem Gebinde herausziehen
Kein Trockenlauf erlaubt.
Nur Flüssigkeiten pumpen, die die benetzten
Materialien nicht angreifen
Der Motor darf nicht in die Flüssigkeit eingetaucht werden
Pumpen von Lösemittel ist nur zu Reinigungszwecken erlaubt.
Das Gerät ist grundsätzlich nicht für den Einsatz in explosions-gefährdeter Umgebung bestimmt.
Das Fördern brennbarer Flüssigkeit ist nur dann erlaubt, wenn die Umgebung von behördlicher Seite als nicht explosionsgefährlich eingestuft wird oder die besonderen Bedingungen für Kleinmengen in Labors keinen Ex-Schutz vorschreiben.
Das Gerät darf nicht mit ätzenden oder gesundheitsgefährdeten Stoffen kontaminiert sein, wenn es entsorgt wird. Beachten Sie die Entsorgungsvorschriften
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